Datenschutz Einverständniserklärung

    • Verträge zwischen dem Wertpapierinstitut und ihren Kunden können detailliertere Bestimmungen für die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten durch die Parteien enthalten. Diese können auch Vorgaben beinhalten welche Daten im Rahmen des Vertrages den Parteien zur Verfügung gestellt und wie diese verarbeitet werden. 
    • Ungeachtet der vertraglichen Bestimmungen zwischen den Parteien stellen diese sicher, sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Vertragserfüllung einzuhalten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dem in Liechtenstein anwendbaren Datenschutzrecht und damit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates.
    • Die Vertragsparteien sind sich ihrer Rechte und Pflichten aus den jeweils zugrundeliegenden Datenschutzgesetzten bewusst.
    • die öffentlich zugänglich sind, den Parteien bereits bekannt waren oder später von der weitergebenden Partei veröffentlicht wurden,
    • die die andere Partei von Dritten, die diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht gegenüber der jeweils anderen Partei unterliegen, rechtmäßig erhalten hat oder erhält,
    • die bei Abschluss des Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt wurden, oder
    • die der einen Partei zur Zeit ihrer Übermittlung durch die jeweils andere Partei bereits bekannt sind und weder direkt oder indirekt von der jeweils anderen Partei stammen.
      • Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
        • Adress- und Kontaktdaten (z. B. physische Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
        • Legitimationsdaten (z. B. Pass- oder Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftsprobe)
        • Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Steuernummern)
      • Informationen zu genutzten Dienstleistungen und Produkten (z. B. Anlageerfahrung und Anlageprofil, Beratungsprotokolle, Daten bezüglich ausgeführter Transaktionen)
        • Informationen zu Haushaltszusammensetzung und Beziehungen (z. B. Informationen zu Ehegatten oder Lebenspartner und weitere Familienangaben, Zeichnungs-berechtigte, gesetzliche Vertreter)
        • Informationen über die finanziellen Merkmale und die finanzielle Situation (z. B. Portfolio- und Kontonummer, Herkunft des Vermögens)
        • Informationen über den beruflichen und persönlichen Hintergrund (z. B. berufliche Tätigkeit, Hobbys, Wünsche, Präferenzen)
        • Technische Daten und Informationen zum elektronischen Verkehr mit der Vermögensverwaltungsgesellschaft (z. B. Aufzeichnungen von Zugriffen oder Änderungen)
        • Bild- und Tondateien (z. B. Video- oder Telefonaufzeichnungen)
      • Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben (z.B. zur Kundenbetreuung durch eine andere Gesellschaft),
      • dies aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses notwendig ist oder
      • dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Transaktionsmeldepflichten).
      • Eine Datenübermittlung in Drittländer erfolgt nur in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen oder wir setzen Massnahmen ein, um zu gewährleisten, dass alle Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau haben. Dazu schliessen wir gegebenenfalls Standardvertragsklauseln, welche in diesem Fall auf Anfrage verfügbar sind.
      • Wir verarbeiten und speichern die personenbezogenen Daten während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung, soweit keine kürzeren zwingenden Löschpflichten für bestimmte Daten bestehen. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegt sein können. Darüber hinaus bestimmt sich die Dauer der Speicherung nach der Erforderlichkeit und dem Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten beziehungsweise zur Wahrung unserer berechtigten Interessen nicht mehr erforderlich (Zweckerreichung) oder wird eine erteilte Einwilligung widerrufen, werden diese regelmässig gelöscht, es sei denn, die Weiterverarbeitung ist aufgrund der vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Dokumentationspflichten oder aus Gründen der Erhaltung von Beweismitteln während der Dauer der anwendbaren Verjährungsvorschriften notwendig. Dabei beträgt die Aufbewahrungsfrist gemäss Vermögensverwaltungsgesetz grundsätzlich fünf, auf Verlangen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein bis zu sieben Jahren. Die Aufbewahrungsfrist gemäss Sorgfaltspflichtgesetz beträgt zehn Jahre.
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