Datenschutz / Geheimhaltung / Beschwerden und sonstige Pflichten der Vertragsparteien
Grundsätze
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen möchten wir Ihnen einen Überblick geben über die Verarbeitung der bei unserem Wertpapierinstitut geführten personenbezogenen Daten und die daraus resultierenden Rechte nach den Bestimmungen der EU-DSGVO und dem Datenschutzgesetz (DSG). Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich massgeblich nach den jeweils zu erbringenden beziehungsweise vereinbarten Dienstleistungen und Produkten. Das Wertpapierinstitut ist gesetzlich zum Schutz Ihrer Privatsphäre und Verschwiegenheit verpflichtet und trifft aus diesem Grund für sämtliche Datenverarbeitungen personenbezogener Daten eine Vielzahl an technischen und organisatorischen Datenschutzvorkehrungen.
- Verträge zwischen dem Wertpapierinstitut und ihren Kunden können detailliertere Bestimmungen für die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten durch die Parteien enthalten. Diese können auch Vorgaben beinhalten welche Daten im Rahmen des Vertrages den Parteien zur Verfügung gestellt und wie diese verarbeitet werden.
- Ungeachtet der vertraglichen Bestimmungen zwischen den Parteien stellen diese sicher, sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Vertragserfüllung einzuhalten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dem in Liechtenstein anwendbaren Datenschutzrecht und damit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates.
- Die Vertragsparteien sind sich ihrer Rechte und Pflichten aus den jeweils zugrundeliegenden Datenschutzgesetzten bewusst.
Geheimhaltung
Die Vertragsparteien dürfen vertrauliche Informationen nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen oder Anordnungen staatlicher Organe dies gebieten, oder die jeweils andere Partei eingewilligt hat. Die weitergebende Partei wird die jeweils andere Partei – sofern rechtlich zulässig, unverzüglich unterrichten, sobald sie von einer Behörde um Auskunft über vertrauliche Informationen ersucht oder sonstigen hoheitlichen Maßnahmen unterworfen wird.
Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiter sowie Dritte, die für die Parteien tätig werden, in vergleichbarem Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 5 Jahren fort.
Von der Geheimhaltungspflicht ausgeschlossen sind Informationen,
- die öffentlich zugänglich sind, den Parteien bereits bekannt waren oder später von der weitergebenden Partei veröffentlicht wurden,
- die die andere Partei von Dritten, die diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht gegenüber der jeweils anderen Partei unterliegen, rechtmäßig erhalten hat oder erhält,
- die bei Abschluss des Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt wurden, oder
- die der einen Partei zur Zeit ihrer Übermittlung durch die jeweils andere Partei bereits bekannt sind und weder direkt oder indirekt von der jeweils anderen Partei stammen.
Erhebung personenbezogener Daten
Reuss Private Access AG erhebt und verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden erhalten. Personenbezogene Daten können in jeder Phase der Geschäftsbeziehung verarbeitet werden und sich je nach Personengruppe unterscheiden.
Unter personenbezogenen Daten verstehen wir insbesondere folgende Datenkategorien:
Stammdaten
- Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
- Adress- und Kontaktdaten (z. B. physische Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Legitimationsdaten (z. B. Pass- oder Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftsprobe)
- Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Steuernummern)
Weiterführende Basisdaten
- Informationen zu genutzten Dienstleistungen und Produkten (z. B. Anlageerfahrung und Anlageprofil, Beratungsprotokolle, Daten bezüglich ausgeführter Transaktionen)
- Informationen zu Haushaltszusammensetzung und Beziehungen (z. B. Informationen zu Ehegatten oder Lebenspartner und weitere Familienangaben, Zeichnungs-berechtigte, gesetzliche Vertreter)
- Informationen über die finanziellen Merkmale und die finanzielle Situation (z. B. Portfolio- und Kontonummer, Herkunft des Vermögens)
- Informationen über den beruflichen und persönlichen Hintergrund (z. B. berufliche Tätigkeit, Hobbys, Wünsche, Präferenzen)
- Technische Daten und Informationen zum elektronischen Verkehr mit der Vermögensverwaltungsgesellschaft (z. B. Aufzeichnungen von Zugriffen oder Änderungen)
- Bild- und Tondateien (z. B. Video- oder Telefonaufzeichnungen)
Verarbeitung Personenbezogener Daten
Grundsätzlich verarbeiten wir personenbezogene Daten, die uns von Ihnen mittels eingereichter Verträge, Formulare, Ihrer Korrespondenz oder anderer Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Sofern für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich, verarbeiten wir auch personenbezogene Daten, die aufgrund der Inanspruchnahme von Produkten oder Dienstleistungen anfallen beziehungsweise übermittelt werden oder die wir von Dritten (z. B. einer Treuhandgesellschaft), von öffentlichen Stellen (z. B. Sanktionslisten der UNO und der EU) zulässigerweise erhalten haben. Schliesslich können personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) verarbeitet werden.
Neben Kundendaten verarbeiten wir gegebenenfalls auch personenbezogene Daten von anderen, in die Geschäftsbeziehung involvierten Dritten wie beispielsweise Daten von (weiteren) Bevollmächtigten, Vertretern, Rechtsnachfolgern oder wirtschaftlich Berechtigten einer Geschäftsbeziehung. Wir bitten Sie, allfällige Drittpersonen ebenfalls über die vorliegenden Datenschutzhinweise zu informieren.
Zugriff auf Ihre Daten können sowohl Stellen innerhalb als auch ausserhalb des Wertpapierinstituts erhalten. Innerhalb der Gesellschaft dürfen nur Stellen beziehungsweise Mitarbeitende Ihre Daten verarbeiten, sofern sie diese zur Erfüllung unserer vertraglichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen benötigen. Unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen können auch andere Gesellschaften, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten. Auftragsverarbeiter können Unternehmen in den Kategorien Vermögensverwaltungsdienstleistungen, Vertriebsvereinbarungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing sein. Ferner können Empfänger Ihrer Daten in diesem Zusammenhang andere Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen sein, an welche wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten übermitteln (z. B. Depotbanken, Broker, Börsen, Auskunftstellen). Die Anforderungen der DSGVO gelten ebenfalls bei der Delegation und Auslagerung innerhalb der Konzerngesellschaften für die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch Parteien.
Bei Vorliegen einer gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung können auch öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Aufsichtsbehörden, Finanzbehörden etc.) Ihre personenbezogenen Daten empfangen.
Eine Datenübermittlung in Länder ausserhalb der EU beziehungsweise des EWR (so-genannte Drittstaaten) erfolgt nur, sofern dies zur Durchführung vorvertraglicher Massnahmen oder zur Erfüllung eines Vertrages, zur Erbringung von Dienstleistungen oder Abwicklung von Aufträgen erforderlich ist (z. B. Ausführung von Wertpapiertransaktionen),
- Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben (z.B. zur Kundenbetreuung durch eine andere Gesellschaft),
- dies aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses notwendig ist oder
- dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Transaktionsmeldepflichten).
- Eine Datenübermittlung in Drittländer erfolgt nur in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen oder wir setzen Massnahmen ein, um zu gewährleisten, dass alle Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau haben. Dazu schliessen wir gegebenenfalls Standardvertragsklauseln, welche in diesem Fall auf Anfrage verfügbar sind.
- Wir verarbeiten und speichern die personenbezogenen Daten während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung, soweit keine kürzeren zwingenden Löschpflichten für bestimmte Daten bestehen. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegt sein können. Darüber hinaus bestimmt sich die Dauer der Speicherung nach der Erforderlichkeit und dem Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten beziehungsweise zur Wahrung unserer berechtigten Interessen nicht mehr erforderlich (Zweckerreichung) oder wird eine erteilte Einwilligung widerrufen, werden diese regelmässig gelöscht, es sei denn, die Weiterverarbeitung ist aufgrund der vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Dokumentationspflichten oder aus Gründen der Erhaltung von Beweismitteln während der Dauer der anwendbaren Verjährungsvorschriften notwendig. Dabei beträgt die Aufbewahrungsfrist gemäss Vermögensverwaltungsgesetz grundsätzlich fünf, auf Verlangen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein bis zu sieben Jahren. Die Aufbewahrungsfrist gemäss Sorgfaltspflichtgesetz beträgt zehn Jahre.
Letzte Aktualisierung am 23. September 2024