Umgang mit Interessenkonflikten

Die Reuss Private Access AG (RPAc) hat gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über Interessenkonflikte zu informieren und diese offenzulegen. Nachfolgend informieren wir daher über die weitreichenden Vorkehrungen und Massnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten:

Interessenkonflikte können sich beispielsweise zwischen der RPAc, anderen Unternehmen der Reuss Private Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, vertraglich gebundenen Vermittlern und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden ergeben.

Mögliche Quellen für Interessenkonflikte:

  • In der Vermögensverwaltung aus dem eigenen (Umsatz-) Interesse am Absatz von Finanzinstrumenten, insbesondere gruppeneigener Produkte;
  • durch den Einsatz vertraglich gebundener Vermittler unter unserem Haftungsdach;
  • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte;
  • durch eine erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern;
  • bei der Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter;
  • durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
  • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder
  • bei der Mitwirkung dieser Personen in Verwaltungsräten oder anderen Organen.

Massnahmen

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen unsere Dienstleistungen oder unser Handeln beeinflussen, haben wir uns auf hohe, ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten von uns, unseren Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmässiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses.

Wir ergreifen im Einzelnen unter anderem folgende Massnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten:

  • Schaffung organisatorischer Verfahren und Prozesse;
  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
  • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und /oder räumliche Trennung;
  • Führung eines fortlaufenden Interessenkonfliktregisters;
  • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Legal & Compliance Abteilung, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können;
  • Schulungen unserer Mitarbeiter;
  • Laufende Überwachung und Berichterstattung der identifizierten Konflikte von der Legal & Compliance Abteilung.
  • Sollte ein Interessenkonflikt nicht-neutralisierbar sein, werden Massnahmen bis hin zur Kündigung, bzw. Nicht-Aufnahme einer Geschäftsbeziehung ergriffen.

01.02.2024

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